Soziale Netzwerke: Was darf ich posten?
In der letzten Zeit mache ich mir einige Gedanken über das posten in sozialen Netzwerken. Auf Instagram, Pinterest und Facebook sind meine Profile – Werbeaccounts und da mache ich mir natürlich auch Gedanken um die Persönlichkeit und Urheberrechte. Der Datenschutz ist über ein Jahr aktuell und viele ignorieren es noch immer und halten sich nicht an die Gesetze.
Nach dem Grundgesetz hat jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er damit nicht die Rechte anderer verletzt.
⠀
Natürlich gibt es Ausnahmen: Personen des öffentlichen Lebens, wie etwa Filmstars, Politiker und auch Influencer dürfen innerhalb fester Grenzen abgebildet werden. In solchen Fällen muss der Betroffene daher ausnahmsweise nicht zustimmen. Grundsätzlich gilt aber die Privatsphäre anderer ist zu respektieren. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
⠀
Wenn man Bilder als Privatperson von sich in sozialen Netzwerken oder anderswo im Internet findet, die man nicht freigegeben hat, hat man das Recht, dass sie entfernt werden. Man muss dabei nicht sofort einen Anwalt einschalten. Fürs erste reicht es aus, dem Inhaber des jeweiligen Profils oder Fotoalbums eine kurze Mail zu schreiben und um Entfernung zu bitten. Dabei ist es wichtig, eine Frist zu setzen, innerhalb derer das Foto entfernt sein sollte. Ein Strafrecht gibt es dabei nicht, sondern man kann es jeweils nur in einem Zivilprozess behandeln.
⠀
Bei schwerwiegenden Rechtsverstößen und strafbaren Handlungen, beispielsweise bei der Veröffentlichung von Nacktfotos, schweren Verleumdungen oder bösartigen Beleidigungen, sollte man sich überlegen, direkt eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.
⠀
Im meinen nächsten „sozial Media Bericht” geht es um: „Wann sind die besten Zeiten, um in sozialen Netzwerken zu posten“? Klickt rein 🙂
Liebe Grüße, eure
One Comment
Romy Matthias
Ich nutze nie Bilder, wo fremde Personen abgebildet sind, man sollte sich schon an die Regeln halten. LG Romy